Ja. In diesem Fall verwenden Sie einen anteiligen Verkaufserlös, um den noch ausstehenden Kredit bei der Bank zu tilgen. Es ist dabei aber zu berücksichtigen, dass die meisten Banken für eine derartige vorzeitige Rückzahlung eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Diese kann im Vorfeld bei der finanzierenden Bank angefragt werden. In bestimmten Fällen verzichtet die Bank auch auf Vorfälligkeitszinsen oder es fallen keine an, wenn beispielsweise die Finanzierung bereits über 10 Jahre besteht und ordentlich gekündigt wird oder der aktuelle Zins weit über dem der Finanzierung liegt.
Vermeiden können Sie die Vorfälligkeitsentschädigung, indem Sie zeitnah eine neue Immobilie erwerben und diese als neue Sicherheit für den laufenden Kredit verwenden („Objekttausch“) oder indem die/der Käufer:in den Kredit übernimmt („Schuldnertausch“) und die Bank dem auch zustimmt.

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