Sind Sie alleinige Erbin oder alleiniger Erbe, dürfen Sie frei über den Verkauf entscheiden. Sie benötigen allerdings die Befugnis, den Grundbucheintrag zu berichtigen und müssen dies vorher durchführen. Die Befugnis erhalten Sie durch das Testament (ggf. notarielles Testament) oder Erbschein.
Sind Sie Miterbin oder -erbe und Teil einer Erbengemeinschaft, können sie nur gemeinsam über den Verkauf der Immobilie entscheiden.

Leave A Comment