Am Vorgehen, etwa der Bewertung oder der Vermarktung, ändert sich prinzipiell nichts. Wenn Sie statt eines Hauses eine Wohnung verkaufen, benötigen Sie jedoch zusätzliche Unterlagen: eine Teilungserklärung, Protokolle der letzten drei Eigentümerversammlungen, die Hausgeldabrechnung, den Wirtschaftsplan und ggf. den Mietvertrag.  

Bei manchen Eigentümergemeinschaften erfordert der Verkauf einer Wohnung die Zustimmung übrigen Eigentümer:innen oder der Hausverwaltung. Ein eventuell abgeschlossener Kaufvertrag über eine Wohnung erlangt erst dann Gültigkeit, wenn das schriftliche Einverständnis vorliegt. Es kann aus wichtigen Gründen versagt werden, etwa, um den Erwerb der Wohnung durch erkennbar problematische Käufer:innen zu verhindern. In der Praxis sind positive Mehrheitsentscheidungen der Eigentümergemeinschaft üblich.